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Beratung & Regelwerk

Gartenfach­beratung

Ob Neupflanzung, Schädlinge oder Fragen zum Kleingarten­recht – unser Gartenfachberater steht dir zur Seite. Hier findest du außerdem alle wichtigen Regelungen für unsere Anlage.

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Persönliche Beratung

Unser Gartenfachberater ist während der Vorstandssprechstunden im Vereinshaus erreichbar. Bringe gerne Fotos deiner Pflanzen oder Bodenproben mit.

📅 Mai–September: 1. + 3. Freitag
🕕 18:00–19:00 Uhr
📍 Vereinshaus, Parzelle 398
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Per E-Mail anfragen

Du kannst deine Gartenfrage auch schriftlich einreichen. Schildere das Problem möglichst genau – am besten mit Fotos.

E-Mail schreiben
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Drittel-Regelung-Rechner

Nach § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz muss mindestens ein Drittel jeder Parzelle kleingärtnerisch (also mit Obst, Gemüse oder Kräutern) genutzt werden. Für die Laube inkl. überdachter Terrasse gilt unabhängig von der Parzellengröße eine feste Obergrenze von 24 m² (BGH, Urteil vom 24.07.2015 – V ZR 179/14). Zusätzlich müssen laut Bezirksverband mindestens 10 % der Fläche konkret aus Gemüsebeeten bestehen — Obstbäume und Beerensträucher allein reichen dafür nicht.

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Was zählt wozu? Anbauflächen im Detail erfassen

Trag hier ein, was auf deiner Parzelle steht — Obstbäume, Sträucher, Beete, Rasen, Terrasse … Der Rechner ordnet jede Position automatisch der kleingärtnerischen Nutzfläche zu (oder eben nicht) und zeigt dir, ob du das Drittel damit erreichst. Zu jeder Position kannst du optional ein Foto als Nachweis hinterlegen — praktisch, wenn du z. B. eine Fläche ausgemessen hast.

Zum Hinterlegen eines Fotobelegs bitte einloggen.
Angerechnete Fläche aus Positionen: 0 m²

Berechnung nach Merkblatt „Kleingärtnerische Nutzung", Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e. V., Stand 07/2026. Angaben dienen der Orientierung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vereins- und Verbandsregelungen.

Einloggen, um deine Angaben inkl. Fotobelegen dauerhaft zu speichern und als PDF herunterzuladen.

🗓️

Was jetzt im September ansteht

  • Kürbis und Äpfel ernten
  • Frühjahrsblüher wie Tulpen und Krokusse pflanzen
  • Komposthaufen für den Winter vorbereiten
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Mischkultur-Berater

Gib deine Beetfläche(n) an und wähle aus, was du anbauen möchtest — der Berater zeigt dir gute und schlechte Nachbarschaften sowie passende Ergänzungen und Opferpflanzen. Die Regeln beruhen auf traditionellem Gartenwissen und sind als Orientierung gedacht, nicht als Garantie.

Deine Beetfläche(n)

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Was möchtest du anbauen?

Womit kann ich helfen?

🌱

Pflanzplanung

Welches Gemüse, welche Obstbäume passen zu deiner Parzelle? Wir beraten zur Sortenwahl und Planung.

🐛

Schädlinge & Krankheiten

Blattläuse, Mehltau oder Fäule? Wir helfen bei der Diagnose und empfehlen natürliche Gegenmaßnahmen.

🌍

Bodenpflege

Kompostierung, Gründüngung, Mulchen – für einen gesunden Gartenboden.

✂️

Schnitt & Pflege

Obstbaum­schnitt, Heckenpflege, Rosen­schnitt – wann und wie richtig.

💧

Bewässerung

Wie viel Wasser brauchen welche Pflanzen? Effiziente Bewässerung bei Trockenheit.

📋

Kleingarten­recht

Fragen zu kleingärtnerischer Nutzung, Laubengröße oder Regelwerk? Wir geben erste Orientierung.

Regelwerk & Nutzungsordnung

Für ein harmonisches Miteinander gelten in unserer Anlage folgende Grundregeln. Das vollständige Regelwerk findet ihr bei den Vereinsdokumenten.

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Koloniewege & Zufahrt

Mai bis Ende September
  • Montag–Freitag: 7–19 Uhr
  • Samstag: 7–14 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: geschlossen
  • Schrittgeschwindigkeit auf allen Wegen
  • Befahren nur im absolut notwendigen Umfang
🌳

Kleingärtnerische Nutzung

Bundeskleingartengesetz
  • Mindestens ein Drittel der Parzelle muss gärtnerisch genutzt werden, davon mind. 10 % als Gemüsebeete
  • Keine reine Rasenparzelle oder Freizeitnutzung
  • Zur kleingärtnerischen Nutzung zählen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter, Beerensträucher, Rankpflanzen, einjährige Sommerblumen sowie bepflanzte Beet-, Hochbeet- und Gewächshausflächen (Sommerblumen nach Vorstandsbeschluss 07/2026, jedoch ohne Anrechnung auf die 10-%-Gemüsebeet-Pflicht). Dauerhafte Zierbeete (Stauden, Rosen) und Rasen ersetzen dagegen nicht die erforderliche Nutzfläche
  • Obstbäume und Ziergehölze, die im freien Wuchs über 4,00 m erreichen können, sind nicht zulässig — empfohlen werden Halbstamm, Säulen- oder Spalierobst
🏠

Lauben & Bauwerke

Genehmigungspflicht
  • Lauben bis 24 m² (inkl. überdachte Terrasse) zulässig
  • Kein dauerhaftes Wohnen erlaubt
  • Bauvorhaben vorab beim Vorstand anmelden
  • Pools und ortsfeste Anlagen bedürfen der Genehmigung

Nützliche Downloads (BdK Reinickendorf)

* Die PDF-Dokumente werden vom Bezirksverband Reinickendorf bereitgestellt und öffnen externe Seite.

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